Rechtsprechung
BayObLG, 24.02.1975 - BReg. 2 Z 4/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1975, 90
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 37/90
Wann darf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für kraftlos erklärt werden?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 2 Z 70/82
Zur Grundbucheintragung nach Anordnung der Ausführung eines Flurbereinigungsplans
Unter "steuerlichen Bedenken" ist, wie aus Art. 97 § 7 Abs. 2 EGAO2 hervorgeht, die Sicherstellung der Entrichtung einer für den Erwerbsvorgang etwa anfallenden Grunderwerbsteuer zu verstehen (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1975, 90/91 f. [= MittBayNot 1975, 197 ]). - BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 99/82
Zur Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts hinsichtlich des Vorliegens eines …
Unter "steuerlichen Bedenken" ist, wie aus Art. 97 § 7 Abs. 2 EGAO2 hervorgeht, die Sicherstellung der Entrichtung einer für den Erwerbsvorgang etwa anfallenden Grunderwerbsteuer zu verstehen (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1975, 90/91 f. [= MittBayNot 1975, 197 ]). - OLG Naumburg, 07.10.2016 - 12 Wx 43/16
Grundbucheintragung: Eintragungshindernis infolge Widerrufs der …
- LG Köln, 08.07.1994 - 11 T 151/94
Entbehrlichkeit der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei …
Unter "Steuerliche Bedenken" ist, wie aus § 22 Abs. 2 GrEStG hervorgeht, die Sicherstellung der Entrichtung einer für den Erwerbsvorgang etwa anfallenden Grunderwerbsteuer zu verstehen (vgl. BayObLGZ 1975, 90, 91 = DNotZ 1976, 100 ).